Förderung von Kindern mit Lese- und Rechtschreibschwäche
Immer wieder sitzen in unseren Klassen Kinder, die besondere Schwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben haben – so genannten LRS Kinder.
Diese zeigen aber im „Mündlichen“ oder in Fächern, in denen die Rechtschreibung keine so wichtige Rolle spielt, normale bis gute, teilweise sogar überdurchschnittliche Leistungen. Das heißt, dass offensichtlich kein Zusammenhang zwischen Schwierigkeiten beim Lesen und/oder Rechtschreiben und der Intelligenz der Betroffenen besteht. Oft wird diesen Kindern unterstellt, sie seien, sobald es ums Rechtschreiben geht, unwillig, unkonzentriert oder gar faul, und sie bemühten sich zu wenig, richtig zu schreiben oder zu lesen. Das ist aber wohl kaum der Fall, denn warum sollte das Kind ausgerechnet in einem Teilbereich die Leistung verweigern, wenn es sonst Bereitschaft zum Lernen zeigt?
Früher nahm man an, dass bei lese- und/oder rechtschreibschwache Kindern „typische“ Fehler, z. B. Verdrehen von Buchstaben, auftreten. Heute wird nach den Maßgaben der Verwaltungsvorschrift „Förderung von Schüler mit Schwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben“ (erschienen in „Kultus und Unterricht“ 1/1998, S. 1 – 3) nur noch zwischen betroffenen und nicht betroffenen Schülern unterschieden, wobei solche Schüler/innen bis einschließlich Klasse 6 gefördert werden sollen, „deren Leistungen im Lesen und/oder Rechtschreiben dauerhaft geringer als „ausreichend“ beurteilt wurden“. Somit ist ein Gutachten o.ä. außerschulischer Experten nicht erforderlich, um ein Kind an der Förderung teilnehmen zu lassen.
Da es zu einer der wichtigsten Aufgaben der Schule gehört, Schülern das Lesen, Schreiben und Rechtschreiben zu vermitteln, sollte die Schule auch dazu beitragen, diese im Laufe der Schulzeit durch entsprechende Hilfen weitgehend zu beheben. Deswegen gibt es an unserer Schule Fördermaßnahmen für Kinder mit Schwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben.
Wir ermitteln die Förderungswürdigkeit folgendermaßen:
- Alle Schüler/innen aller 5. Klassen schreiben gleichzeitig im Rahmen des Deutschunterrichts ihrer Klasse das gleiche Diktat. Dieses wird von den Deutschlehrern/innen korrigiert.
- Die Namen der Schüler/innen, die auffallend viele Fehler gemacht haben, werden mir gemeldet und ich lasse diese Schüler/innen an einem standardisierten Rechtschreibtest teilnehmen.
- Danach wird in der Klassenkonferenz unter Vorsitz des Schulleiters die Förderungswürdigkeit der Kinder festgestellt und die Eltern darüber informiert, dass ihr Kind für die Förderung vorgesehen ist.
- Nach dem schriftlich vorliegenden Einverständnis der Eltern kann die Förderung der Kinder in kleinen Lerngruppen beginnen.
Außerdem lade ich die Eltern zu einem speziellen Elternabend ein, in dem ich das Problem LRS erläutere, das Konzept der Förderung vorstelle und für Fragen zur Verfügung stehe. Sollten die Eltern weitere Fragen zu dem Themenkomplex haben, können sie selbstverständlich in meine Sprechstunde kommen. (Bitte vorher durch das Kind anmelden lassen!)
Sollte sich im Laufe des Schuljahres herausstellen, dass das Kind keine Schwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben (mehr) hat, erübrigt sich eine Förderung.
Des Weiteren können auch im Laufe des Schuljahres Kinder in die Förderung aufgenommen werden, wenn die Klassenkonferenz dies als sinnvoll ansieht.
"An unserer Schule werden zur Zeit 48 Schüler/innen der Klassenstufen 5 und 6 in speziell eingerichteten Rechtschreibkursen gefördert.
Das der Förderung an unserer Schule zugrunde liegende Konzept ist die "Methode des rhythmisch-dynamischen Sprechschreibens" nach Heide Buschmann, der "Lautgetreuen Rechtschreibförderung" nach Carola Reuter-Liehr, die FRESCH-Methode und die Vermittlung von Rechtschreibstrategien.
Wenn Sie Fragen und/oder Anregungen zum Thema Rechtschreibförderung am Gymnasium Karlsbad haben, können Sie gerne über meine Mail-Adresse: Schneider.Margarete(a)gymnasium-karlsbad.de, Stichwort LRS-Karlsbad mit mir Kontakt aufnehmen."
Margarete Schneider